Die CDU-geführte Bundesregierung will, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Deshalb wird die Mietpreisbremse eingeführt. Damit können die Länder gesetzlich den Anstieg des Mietniveaus bei bereits gebauten Wohnungen verlangsamen. Die Mietpreisbremse gilt nicht für den Neubau oder die umfassende Sanierung von Wohnungen. Investitionen in neuen Wohnraum bleiben damit attraktiv. Denn der Bau von neuem Wohnraum ist das beste Mittel, um den Anstieg von Mieten zu verlangsamen.
- Die CDU-geführte Regierung will verhindern, dass sich Mieter eine Wohnung in stark nachgefragten Gegenden nicht mehr leisten können. Die Länder erhalten deshalb die Möglichkeit, Gebiete für eine Mietpreisbremse festzulegen. Bei einem Mieterwechsel darf dort die Miete für maximal fünf Jahre höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
- Das beste Mittel gegen steigende Mieten ist der Wohnungsneubau. Die CDU hat dafür gesorgt, dass neu gebaute Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen bleiben. Dies gilt auch für umfassende Modernisierungen.
- Die Länder werden für die Schaffung von mehr Wohnraum in die Pflicht genommen. Sie müssen während der Dauer der Mietpreisbremse dafür sorgen, dass mehr Wohnraum geschaffen wird.
- Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt gilt künftig: „Wer bestellt, der zahlt.“ Die Rechnung trägt damit nicht mehr der Mieter sondern der Vermieter.
Mit dem neuen Gesetz werden die Mieterrechte gestärkt und gleichzeitig bleibt der Neubau von Wohnungen für Bauherren interessant. Die CDU sorgt dafür, dass Wohnen auch in den Zentren für die Menschen bezahlbar bleibt.